Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln, was Domivaro leistet und was nicht, wer wofür einsteht und was mit deinen Daten geschieht, wenn du aufhörst. Du stimmst ihnen bei der Registrierung zu; die zugestimmte Fassung wird zu deinem Konto festgehalten.
Fassung 2026-09-23

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Anwendung Domivaro, erreichbar unter domivaro.de, zwischen Robert Richter, Wildenbruchstraße 69, 12045 Berlin — nachfolgend „Anbieter“ — und der Person oder Firma, die ein Konto anlegt — nachfolgend „Nutzer“.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Nutzer bei der Registrierung diesen Bedingungen zustimmt und der Anbieter das Konto freischaltet.

Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nur, soweit der Anbieter ihnen in Textform zugestimmt hat.

2. Gegenstand der Leistung

Domivaro ist eine über den Browser nutzbare Software zur Verwaltung von Immobilien. Sie umfasst Stamm- und Vertragsdaten, Mieterkonten und Zahlungen, Mahnwesen, Betriebskostenabrechnung, Steuerauswertung, Schriftverkehr mit Dokumentenablage, Aufgaben und Vorgänge sowie einen Zugang für Mieter.

Der Anbieter stellt die Anwendung in der jeweils aktuellen Fassung bereit. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Anwendung selbst und ihrer Beschreibung auf der Website; eine darüber hinausgehende Beschaffenheit ist nicht geschuldet.

Der Anbieter führt keine Verwaltung durch, trifft keine Entscheidungen für den Nutzer und versendet keine Erklärungen an Dritte. Die Anwendung bereitet vor; handeln muss der Nutzer.

3. Keine Rechts- und keine Steuerberatung

Die Anwendung erzeugt Berechnungen, Schreiben und Verträge nach allgemeinen, schematischen Regeln aus den Daten, die der Nutzer eingibt. Sie prüft keinen Einzelfall und würdigt keine Umstände, die nicht erfasst sind.

Das ist keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Die Anwendung ersetzt weder anwaltliche noch steuerliche Beratung.

Fristen, Beträge, Begründungen und Texte sind vor der Verwendung zu prüfen. Das gilt besonders für Erklärungen mit Fristwirkung — Kündigungen, Mieterhöhungen, Mahnungen, Betriebskostenabrechnungen — und für steuerliche Auswertungen, die der Nutzer gegenüber dem Finanzamt verwendet.

Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung ändern sich. Der Anbieter bemüht sich, die Anwendung fortzuschreiben, schuldet aber keine jederzeit aktuelle Rechtslage.

4. Testbetrieb (Beta)

Domivaro befindet sich in einem geschlossenen Testbetrieb. Der Nutzer weiß das und nimmt es an.

Im Testbetrieb gilt: Es wird keine bestimmte Verfügbarkeit zugesagt. Funktionen können geändert, eingeschränkt oder entfernt werden. Es kann zu Fehlern und zum Verlust von Daten kommen.

Der Nutzer legt Unterlagen, auf die er angewiesen ist — insbesondere Verträge, Abrechnungen und Nachweise gegenüber Dritten —, zusätzlich außerhalb der Anwendung ab. Ein Datenexport steht dafür in den Einstellungen bereit.

Der Anbieter kann den Testbetrieb jederzeit beenden. Er kündigt das mit angemessener Frist an, damit der Nutzer seine Daten exportieren kann.

5. Konto, Zugang und Mitglieder

Der Nutzer macht bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben und hält sie aktuell.

Zugangsdaten sind geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Besteht der Verdacht, dass ein Dritter Zugang erlangt hat, ist der Anbieter unverzüglich zu unterrichten.

Der Nutzer kann weitere Personen in seine Organisation einladen und ihre Rechte festlegen. Deren Handlungen wirken für und gegen ihn; er ist dafür verantwortlich, dass sie diese Bedingungen einhalten.

Mieterzugänge zum Portal richtet der Nutzer ein. Er entscheidet, wem er Zugang gewährt, und beendet ihn, wenn die Voraussetzungen entfallen.

6. Pflichten und Verantwortung des Nutzers

Der Nutzer ist für die Inhalte verantwortlich, die er einstellt oder erzeugen lässt. Er sichert zu:

  • dass er zur Verarbeitung der eingegebenen Daten berechtigt ist, insbesondere bei Daten von Mietern, Eigentümern und Geschäftspartnern,
  • dass er über die Rechte an hochgeladenen Dateien verfügt,
  • dass er die Anwendung nicht für rechtswidrige Zwecke nutzt und nicht versucht, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder auf Daten anderer Organisationen zuzugreifen,
  • dass er die Anwendung nicht in einer Weise belastet, die den Betrieb für andere beeinträchtigt, und sie nicht automatisiert in einem Umfang abfragt, der über die vorgesehene Nutzung hinausgeht.

7. Rechte an der Anwendung und an den Daten

Der Nutzer erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Anwendung im vorgesehenen Umfang zu nutzen. Alle weiteren Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter.

Die Daten, die der Nutzer einstellt, bleiben seine Daten. Der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich, um die Leistung zu erbringen — nicht zu eigenen Zwecken, nicht zur Auswertung über Organisationsgrenzen hinweg, nicht zum Training von Modellen und nicht zur Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken.

8. Entgelte

Die Nutzung ist im Testbetrieb unentgeltlich. Eine Zahlungspflicht entsteht nicht und kann auch nicht versehentlich ausgelöst werden.

Sollen später Entgelte erhoben werden, teilt der Anbieter das rechtzeitig vorher mit und holt eine gesonderte Zustimmung ein. Ohne diese Zustimmung endet die Nutzung, sie wird nicht kostenpflichtig fortgesetzt.

Mit der Zustimmung zu einem entgeltlichen Vertrag erhalten Verbraucher zugleich die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung. Solange die Nutzung unentgeltlich ist, besteht keine Zahlungspflicht, von der zurückgetreten werden müsste.

9. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

Der Nutzer kann jederzeit ohne Frist kündigen, indem er seine Organisation in den Einstellungen löscht oder dem Anbieter eine Mitteilung in Textform schickt.

Der Anbieter kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt; ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Nutzer trotz Abmahnung gegen Abschnitt 6 verstößt.

10. Daten bei Vertragsende

Vor dem Ende des Vertrags kann der Nutzer seine Daten jederzeit selbst exportieren. Der Export umfasst Stammdaten, Verträge, Buchungen, Abrechnungen und Verweise auf abgelegte Dokumente.

Löscht der Nutzer seine Organisation, werden ihre Daten und die dazu abgelegten Dateien gelöscht. Die Löschung ist endgültig und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Kündigt der Anbieter, weist er vor der Löschung auf die Möglichkeit zum Export hin und lässt dafür eine angemessene Frist, mindestens 30 Tage.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

11. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Nutzer zur Wiederherstellung entstanden wäre.

Solange die Nutzung unentgeltlich ist, haftet der Anbieter darüber hinaus nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Absatz 1 bleibt unberührt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit von Schreiben, Abrechnungen und steuerlichen Auswertungen besteht nach Maßgabe von Abschnitt 3 nicht, soweit sie auf Angaben des Nutzers beruht oder er die erzeugten Ergebnisse ungeprüft verwendet hat.

12. Datenschutz

Wie der Anbieter mit personenbezogenen Daten umgeht, steht in der Datenschutzerklärung.

Für Daten von Mietern, Eigentümern und Geschäftspartnern ist der Nutzer Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Dafür gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den der Nutzer bei der Einrichtung seiner Organisation schließt. Bei Widersprüchen zu diesen Bedingungen geht er vor.

13. Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht — etwa eine geänderte Rechtslage, eine geänderte Rechtsprechung oder eine Änderung des Leistungsumfangs.

Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht er nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung betreffen, bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ist der Nutzer Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.

Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Verwandte Texte

Stand: 23.9.2026